Mitgliederversammlung 2025
Der DRK Ortsverein Herbern e.V. wird in seiner Mitgliederversammlung am 16. Mai 2025 unter anderem über den Entwurf einer neuen Satzung beschließen, die allen aktuellen Anforderungen gerecht werden soll.
Der Satzungsentwurf wurde bereits dem DRK Kreisverband Coesfeld sowie dem Finanzamt vorgelegt. Beide Institutionen haben dem Entwurf zugestimmt.
Die Grundelemente der bisherigen Satzung aus dem Jahr 2000 finden sich auch im neuen Entwurf wieder. Bisherige Inhalte wurden teilweise neu zusammengefasst.
Die Neufassung der Satzung beinhaltet folgende wesentliche Änderungen:
- Die Satzung enthält eine neue Struktur durch eine Gliederung in 8 Abschnitte.
- Im Zweiten Abschnitt (§§ 8 - 10) sind neue, zusätzliche Inhalte zur verbandlichen Ordnung enthalten. Hier werden die Zuständigkeiten des Bundesverbandes, des Landesverbandes, des Kreisverbandes sowie des Ortsvereins definiert. Darüber hinaus enthält dieser Abschnitt Erläuterungen und Klarstellungen zum Territorialprinzip und zur Zusammenarbeit im Deutschen Roten Kreuz.
- Es werden neue Regelungen getroffen zur Bekanntgabe von Einladungen und zur Durchführung von Sitzungen und Versammlungen im Wege einer elektronischen Kommunikation
- bei Mitgliederversammlungen (s. § 19 Abs. 2 und Abs. 5) sowie
- bei Vorstandssitzungen (s. § 20 Abs. 5)
- Die Amtszeit des Vorstands erhöht sich um 1 Jahr auf nunmehr 4 Jahre.
- Die Form der Einladung zur Mitgliederversammlung ist in § 19 Abs. 2 des Satzungsentwurfs neu geregelt. Hier heißt es: „Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Einberufung erfolgt durch Anschlag an der Vereinstafel des DRK-Heimes des Ortsvereins mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung.“
Zur Information über den jeweiligen Text der bisherigen Satzung und des neuen Satzungsentwurfs klicken Sie bitte auf einen der nachstehenden Links.